Pensionsvertrag




Zwischen Pensionsnehmer:



und der Asinerie Cleeberg, Christian Plötz Puck
Aulbachstrasse 17, 35428 Langgöns-Cleeberg

____________________________________________

1. Allgemeines

Der Pensionär übergibt der Asinerie Cleeberg folgenden Esel in Pension:
Name:

Chip Nr.:

Der Esel wird in Gruppen-Offenstallhaltung gehalten, mit befestigten und natürlichem Wetterschutz. Er wird mit Heu und Gras ernährt, frisches Wasser, sowie Mineral- und Salzlecksteine, stehen immer zur Disposition.

2. Vertragsdauer

Der Pensionsvertrag beginnt mit dem _______________und wird auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Pensionsvertrag kann von jeder Partei, Zeit unabhängig, gekündigt
Werden.

3. Pensionspreis

Der Pensionspreis beträgt 6,00 € plus 19% MwSt. pro Tag und ist monatlich im Voraus zu zahlen (die Rechnungen werden kumuliert)
Volksbank Dreiländereck
IBAN: DE30 6839 0000 0000 4867 79
BIC: VOLODE66

4. Gesundheit des Esels

Der Pensionär erklärt ausdrücklich, dass sein Esel nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist, oder aus einem verseuchten Stall kommt, nicht koppt, webt oder vergleichbare „Fehler“ hat,
geimpft ist und in den letzten drei Monaten entwurmt worden ist.

Der Pensionsgeber hat das Recht, im Notfall im Namen und auf Rechnung des Pensionärs einen Tierarzt oder Hufschmied bei zuziehen und auf Anordnung des Tierarztes den Esel in eine Tierklinik einzuliefern. Der Pensionär ist sofort zu informieren. Der Pensionsgeber wählt den Tierarzt oder Hufschmied seiner Wahl, solange es keine anderen Anweisungen vom Pensionär gibt, oder diese nicht sofort erreichbar sind.

Der Pensionsesel wird regelmäßig entwurmt von der Asinerie Cleeberg, auf Kosten des Pensionsnehmer im Rahmen der Entwurmungen der Equiden der Asinerie (gewöhnlich dreimal jährlich: März, Juli, November).

Cleeberg ist Tollwut gefährdeter Bezirk, eine Impfung wird empfohlen.

5. Haftung und Versicherung

Der Pensionär kommt für alle Schäden auf, die durch seinen Esel, durch Ihn, oder mitgebrachte Besucher an den Einrichtungen des Stalles oder Betriebes und Geräten der Asinerie Cleeberg verursacht werden.

Die Haftung des Pensionsgebers für leichte Fahrlässigkeiten bei der Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Esels oder der dazu gehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug u.ä.) wird ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für den Fall, dass der Pensionsgeber im Auftrag des Pensionärs den Esel führen oder transportieren muss.

Der Pensionär bestätigt hiermit das Existieren einer aktuellen Haftpflichtversicherung des Esels. Versicherungen gegen andere Belange (Krankheit, Unfälle o.ä.) sind Sache des Pensionärs.

Der Pensionsgeber verpflichtet sich, bei der Betreuung des Esels höchstmöglichste Sorgfalt walten zu lassen. Der Pensionsgeber hat eine Haftpflichtversicherung, soweit er als Tierhalter für Drittschäden haftbar gemacht werden könnte.



6. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Gießen

7. Besonderes

____________________________________________



Langgöns-Cleeberg, der __________




Asinerie Cleeberg Pensionsnehmer
Christian Plötz-Puck ____________



Es gibt zwei Originale dieses Pensionsvertrages, die den beiden Vertragsparteien jeweils vorliegen. Dritte Versionen existieren nicht!